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Art. 16 · Kleingartenzone

BZO Baureglement Kreuzlingen · S. 13 · Original-PDF

1 Die Kleingartenzone dient dem Anlegen von Schreber- und Familiengärten. Produzierender Gartenbau ist nicht gestattet. 2 Zulässig sind nur eingeschossige Gebäude und Anlagen, die dem Zonenzweck dienen. 3 Gebäude dürfen nicht unterkellert sein und höchstens eine Gebäudefläche von 20 m2 aufweisen. 4 Die Anordnung der Bauten sowie die Erschliessung sind für zusammenhängende Gebiete gesamthaft in einem Sondernutzungsplan zu regeln.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.