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Art. 3.6 · Grenzabstand

BZO Baureglement Frauenfeld · S. 20 · Original-PDF

3.6 Nebennutzflächen

PBG § 106, Baubewilligung, Nebenbestimmungen PBV § 42, Gesundheit Nebennutzflächen

1In Mehrfamilienhäusern sind in der Nähe des Eingangs genügend grosse, gemeinsame Abstellräume und/oder gut beleuchtete, überdachte Abstellanlagen für Zweiräder vorzusehen. Der Parkierungsbedarf wird vom Stadtrat unter Berücksichtigung der jeweils gültigen VSS-Normen bestimmt. SN 640 065/066, Veloparkierung

Veloparkierung - Handbuch (ASTRA, 2008)

2In Mehrfamilienhäusern sind den Wohnungen zugehörige Abstellräume von mindestens 8 % der jeweiligen Geschossfläche zu erstellen.

PBG §§ 98 - 111, Bewilligungsverfahren

Baubewilligungsverfahren PBG § 98, Bewilligungspflicht PBV §§ 51 - 55, Baubewilligungs- und Kontrollverfahren Ausnahmebewilligung Der Stadtrat kann in Dorf- und Kernzonen zum Schutz des Ortsbilds und zur Siedlungserneuerung Ausnahmen von den Bau- und Gestaltungsvorschriften gewähren.

PBG § 92, Ausnahmen

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Baureglement der Stadt Frauenfeld

Schlussbestimmungen Zonenbezeichnung Die geltenden Zonenbezeichnungen der Stadt Frauenfeld werden wie folgt vereinheitlicht: Bezeichnung bisher Bezeichnung neu WE Wohnzone für Ein- und Zweifamilienhäuser (1) W 1 Wohnzone 1 WE Wohnzone für Ein- und Zweifamilienhäuser (2a,2b) W 2a Wohnzone 2a W2 Wohnzone 2 Vollgeschosse W 2b Wohnzone 2b W3 Wohnzone 3 Vollgeschosse W 3 Wohnzone 3 W4 Wohnzone 4 Vollgeschosse W 4 Wohnzone 4 WS Wohnzone mit Umgebungs- und Baumschutz W 2b Wohnzone 2b mit der überlagernden Zone

Bs Baumschutzzone

WG2 Wohn- und Gewerbezone 2 Vollgeschosse WA 2 Wohn- und Arbeitszone 2 WG3 Wohn- und Gewerbezone 3 Vollgeschosse WA 3 Wohn- und Arbeitszone 3 WG4 Wohn- und Gewerbezone 4 Vollgeschosse WA 4 Wohn- und Arbeitszone 4

K Kernzonen Kurz- und Langdorf D 2 Dorfzone 2 D Dorfzone D 2 Dorfzone 2 A Altstadtzone KA Kernzone Altstadt V Vorstadtzone 3-5 Vollgeschosse KV Kernzone Vorstadt (3/4/5) SK Stadtkernzone 3-5 Vollgeschosse KS Kernzone Stadt (3/4/5)

G Zone für Gewerbe und Kleinindustrie A a Arbeitszone a (Kleingewerbe, Dienstleistung) I Industriezone A Arbeitszone

OeB Zone für öffentliche Bauten Oe Zone für öffentliche Bauten und Anlagen OeA Zone für öffentliche Anlagen OeA Zone für Sport-, Freizeit- und Grünan-

lagen Cp Campingzone Cp Campingzone OeM Zone für militärische Bauten und Anlagen OeM Zone für militärische Bauten und Anlagen PZ Spezialzone Plättli-Zoo SZ Sonderbauzone Zoo Fg Spezialzone für Familiengärten SF Sonderbauzone Familiengärten FhS Freihaltezone Siedlung FZ Freihaltezone

Lw Landwirtschaftszone L Landwirtschaftszone LbN Landwirtschaftszone für besondere Nutzungen LP Landwirtschaftszone für besondere

Nutzungen (Pflanzenbau) Rb Rebbauzone LR Landwirtschaftszone Rebbau

FhL Freihaltezone Landschaft Ls Landschaftsschutzzone Ns Naturschutzzone Ns Naturschutzzone Wa Waffenplatzzone Wp Waffenplatzzone

PiN Zone für publikumsintensive Nutzungen PiN Zone für publikumsintensive Nutzungen Opf Grenze Ortsbildpflegezone Os Ortsbild- / Umgebungsschutzzone Gp Zone mit Gestaltungsplanpflicht Gp Zone mit Gestaltungsplanpflicht

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Baureglement der Stadt Frauenfeld Übergangsbestimmung für altrechtliche, noch nicht angepasste Gestaltungspläne Innerhalb der Perimeter von Gestaltungsplänen, die noch nicht dem neuen Recht angepasst sind, gilt weiterhin integral das bisherige Recht, bis die Anpassung gemäss § 122 Abs. 1 PBG vorgenommen wurde.

PBV § 56, Anwendung bisherigen Rechtes Anwendung bisherigen Rechts Bei Inkrafttreten dieses Reglements hängige Baugesuche sind nach altem Recht zu beurteilen. Aufhebung bisherigen Rechts Folgende Erlasse werden aufgehoben: Baureglement vom 19. März 1986 mit allen nachfolgenden Änderungen bis 8. Dezember 2009.

PBG § 6, Inkraftsetzung Inkrafttreten Das Baureglement tritt mit dem Inkraftsetzungsbeschluss der Gemeindebehörde in Kraft.

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Baureglement der Stadt Frauenfeld Rechtsgrundlagen, Normen und Richtlinien

Bundesrecht

ZGB Schweizerisches Zivilgesetzbuch

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.