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Art. 8 · Wohn- und Arbeitszonen WA2, WA3, WA4, WA5

BZO Baureglement Amriswil · S. 12 · Original-PDF

1Wohn- und Arbeitszonen umfassen Gebiete, die der gemischten baulichen Nutzung dienen.

2Zulässig sind Wohnungen, mässig störende Gewerbeund Dienstleistungsbetriebe sowie Mischbauten.

3Bei einer Mischnutzung mit einem dauernden Gewerbeoder Dienstleistungsanteil bei der Hauptnutzfläche von 20 % gilt eine Nutzungsdichte von 10 % höher als ohne entsprechenden Gewerbe- oder Dienstleistungsanteil.

4In den Wohn- und Arbeitszonen WA2 und WA3 haben Hauptbauten mindestens zwei Vollgeschosse aufzuweisen.

5In der Wohn- und Arbeitszone WA4 haben Hauptbauten mindestens drei Vollgeschosse aufzuweisen.

6In der Wohn- und Arbeitszone WA5 haben Hauptbauten mindestens vier Vollgeschosse aufzuweisen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.