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Art. 42 · Gebäudebreite
BZO Baureglement Amriswil · S. 26 · Original-PDF
Der Abbruch von Bauten bedingt, dass keine Beeinträchtigung des Strassen- und Ortsbildes eintritt oder ein bewilligtes Ersatzvorhaben vorliegt. Dachgestaltung Abbruchbewilligung B Zusätzliche Gestaltungsvorschriften für die Dorfsowie die Ortsbild- und Umgebungsschutzzonen
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.