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Art. 53 · Inkrafttreten

BZO Baureglement Egnach · S. 18 · Original-PDF

1Das vorliegende Baureglement und der zugehörige Zonenplan treten nach der Genehmigung durch das Departement Bau und Umwelt zu einem durch die Gemeindebehörde zu bestimmenden Zeitpunkt in Kraft.

2Mit Inkrafttreten dieses Reglements werden Baureglement und Zonenplan, genehmigt am 12.05.2004 mit RRB Nr. 50 mit allen nachfolgend erlassenen Änderungen aufgehoben.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.