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Art. 51 · Silobauten

BZO Baureglement Egnach · S. 18 · Original-PDF

1Silobauten sind in der Regel auf der Giebelseite von Ökonomiebauten anzuordnen.

2Auf geeignete Farbgebung ist besonders zu achten. V. WEITERE BESTIMMUNGEN

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.