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Art. 32 · Reduktion der Pflichtparkfelder

BZO Baureglement Egnach · S. 14 · Original-PDF

1Bei Wohnbauten kann die Anzahl von Pflichtparkfeldern in Abhängigkeit der ÖVGüteklassen (Berechnungsmethodik gemäss Bundesamt für Raumentwicklung ARE, Stand 02.2015), wie folgt reduziert werden:

a)ÖV-Güteklasse C: bis zu max. 30 %

10 kursiv: Wortlaut gemäss PBG oder PBV Politische Gemeinde Egnach Baureglement 2020

b)ÖV-Güteklasse D: bis zu max. 20 %

2Bei nachgewiesenem geringerem Bedarf aufgrund von speziellen Wohnnutzungen kann die Gemeindebehörde die Zahl der Pflichtparkfelder tiefer ansetzen.

3Bei anderen Bauten und Anlagen bemisst sich eine Reduktion der Pflichtparkfelder unter Berücksichtigung der jeweils gültigen VSS-Norm.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.