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Art. 19 · Landwirtschaftszone für besondere Nutzungen LwbN Pf 1, LwbN Pf 2, LwbN T

BZO Baureglement Egnach · S. 11 · Original-PDF

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1Landwirtschaftszonen für besondere Nutzungen Pflanzenbau LwbN Pf 1 und LwbN Pf 2 umfassen Land, das der überwiegend oder ausschliesslich bodenunabhängigen Produktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse im Bereich des Pflanzenbaus dient.

2Landwirtschaftszonen für besondere Nutzungen Tierhaltung LwbN T umfassen Land, das der überwiegend oder ausschliesslich bodenunabhängigen Produktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse im Bereich der Tierhaltung dient.

3Bauten und Anlagen sind zulässig, wenn sie Artikel 16a Absatz 3 des Bundesgesetzes über die Raumplanung entsprechen.

4Mittels geeigneter Bepflanzung ist eine landschaftsverträgliche Einordnung von Bauten und Anlagen sicherzustellen. D Schutzzonen

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.