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Art. 56 · Inkrafttreten
BZO Baureglement Arbon · S. 21 · Original-PDF
Das vorliegende Baureglement und der zugehörige Zonenplan treten nach der Genehmigung durch das Departement Bau und Umwelt zu einem durch die Gemeindebehörde bestimmenden Zeitpunkt in Kraft. Mit Inkrafttreten dieses Reglements und des Zonenplans werden alle Planungsinstrumente und Bestimmungen, welche diesem Reglement widersprechen, aufgehoben. Dies betrifft namentlich:
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.