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Art. 53 · Künstliche Beleuchtung

BZO Baureglement Arbon · S. 20 · Original-PDF

Zur Vermeidung unnötiger Lichtemissionen ist bei Aussenbeleuchtungen sicherzustellen, dass durch eine korrekte Ausrichtung und Abschirmung nur der erforderliche Bereich beleuchtet und die Betriebszeit mit technischen Hilfsmitteln wie Tageslichtsteuerung, Bewegungsmelder oder Zeitschalteinrichtung auf das notwendige Minimum begrenzt wird. Die jeweils gültige SIANorm 491 ist zu beachten. Sicht- und Schallschutzwände entlang öffentlicher Strassen und Wege haben sich gut in die Umgebung einzuordnen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.