Art. 50 · rainveränderung
BZO Baureglement Arbon · S. 19 · Original-PDF
2Zwingend erforderliche Böschungssicherungen sind mit einem maximalen Neigungsverhältnis von 2 : 3 vorzunehmen und haben ohne grenzüberschreitende Gestaltung von der Grundstücksgrenze den Abstand gemäss Art. 26 Abs. 5 einzuhalten.
3Aufschüttungen und Abgrabungen gegenüber dem gewachsenen Terrain für direkte Ausgänge und Sitzplatzgestaltungen sind bis maximal 1.00 m zulässig. Der direkte Gartenaustritt für höher gelegene Erdgeschosswohnräume ist über Treppen sicherzustellen. Nicht davon betroffen sind Hausund Kellerzugänge und Zufahrten zu Garagen.
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Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.