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Art. 33 · Nebennutzflächen
BZO Baureglement Arbon · S. 14 · Original-PDF
1Bei Wohnungen sind mindestens 10 Prozent der Geschossfläche als gut zugängliche, individuell den Bewohnern zur Verfügung stehende Nebennutzflächen zu realisieren.
2In Mehrfamilienhäusern ist zudem ein ausreichend dimensionierter und treppenfrei zugänglicher Einstellraum für Kinderwagen vorzusehen.
1Die Erstellung und der dauernde Unterhalt von Spielplätzen und Freizeitflächen richtet sich nach § 86 PBG. Die Grösse des Spielplatzes oder der Freizeitfläche hat mindestens 10 Prozent der Hauptnutzflächen zu betragen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.