Art. 46 · Kommissionen, Fachleute, Fachgutachten, besondere Massnahmen
BZO Bau- und Nutzungsordnung Zofingen · S. 30 · Original-PDF
1Der Stadtrat kann Kommissionen mit beratender Funktion bestellen und Fachleute beiziehen. Kommissionen, Fachleute
2Der Stadtrat kann die Bewilligung von Bauvorhaben, die weder nachbarliche noch öffentliche Interessen berühren, im Rahmen des vereinfachten Verfahrens gemäss Delegationsreglement an die Bauverwaltung delegieren.
3Der Stadtrat kann nach Rücksprache mit der Bauherrschaft und auf deren Kosten eine Begutachtung durch Fachleute anordnen und besondere Massnahmen verlangen, soweit überwiegende öffentliche Interessen dies erfordern. Fachgutachten können namentlich bei ortsbaulich, architektonisch, juristisch, bau- oder lärmschutztechnisch problematischen Lösungen eingeholt werden. Fachgutachten, besondere Massnahmen
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.