Art. 37 · Ausrichtung der Wohnungen, Raummasse für Wohn-
BZO Bau- und Nutzungsordnung Zofingen · S. 25 · Original-PDF
1Die Ausrichtung der Wohnungen ist auf die örtlichen Verhältnisse (Lärm, Besonnung, Nutzung der Räume, Einpassung usw.) abzustimmen. Ausschliesslich nach Norden orientierte Wohnungen sind nur in Ausnahmefällen gestattet. Ausrichtung der Wohnungen
2Wohn-, Schlaf- und privat genutzte Arbeitsräume in Neubauten müssen folgende Mindestanforderungen erfüllen: Bodenfläche 10 m2, Raumhöhe 2.40 m, Fensterfläche 1/10 bzw. bei Dachflächenfenstern min. 1/15 der Bodenfläche, wenigstens aber 0.80 m2. Eine ausreichende Belüftung muss gewährleistet sein. Raummasse für Wohn-, Schlaf- und Arbeitsräume
3In Mehrfamilienhäusern sind separat zugängliche und abschliessbare Abstellräume für Velos, Kinderwagen und dergleichen vorzusehen.
4Bei Mehrfamilienhäusern sind gemeinsame Entsorgungsplätze gemäss den Bestimmungen des kommunalen Kehrichtreglements zu schaffen. Entsorgung Mehrfamilienhäuser
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