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Art. 36 · Energiesparmassnahmen

BZO Bau- und Nutzungsordnung Zofingen · S. 25 · Original-PDF

1Der Stadtrat erlässt ein Reglement gemäss § 48 BNO zur Förderung des energiesparenden Bauens. Energiesparmassnahmen

2Aussenwände von bestehenden Bauten dürfen nachisoliert werden, auch wenn deswegen die Vorschriften über die Grenz- und Gebäudeabstände nicht mehr in vollem Masse eingehalten werden und die Ausnützungsziffer deswegen überschritten wird.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.