Art. 34 · Arealüberbauungen
BZO Bau- und Nutzungsordnung Zofingen · S. 24 · Original-PDF
1Arealüberbauungen erfordern eine minimale zusammenhängende Landfläche von 2'500 m2. Arealüberbauungen
2Im Rahmen von Arealüberbauungen können die maximalen Gebäude- und Firsthöhen um 3.00 m erhöht werden. Keine Erhöhung ist innerhalb der Umgebungsschutzzone US möglich.
3Bei Arealüberbauungen kann die Ausnützungsziffer um 0.1 erhöht werden.
4Wird die Gebäudehöhe gemäss Absatz 2 nicht erhöht, kann die gemäss § 16a ABauV ermittelte Attikageschossfläche bei Arealüberbauungen ungleich auf die einzelnen Gebäude verteilt werden, sofern dadurch ein architektonisch und ortsbaulich besseres Ergebnis erzielt wird.
V. Zonenvorschriften
a)Baureife, Erschliessung
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.