Art. 32 · Grenz- und Gebäudeabstände; Abstände gegenüber dem Kulturland
BZO Bau- und Nutzungsordnung Zofingen · S. 23 · Original-PDF
1Grenz- und Gebäudeabstände können mit einem Dienstbarkeitsvertrag reduziert oder aufgehoben werden. Der Vertrag ist mit dem Baugesuch einzureichen. Grenz- und Gebäudeabstände
2Gegenüber Mehrfamilienhäusern ist nur die ungleiche Verteilung der Grenzabstände zulässig.
3Fällt die Grenze einer Bauzone gegenüber dem Kulturland nicht mit einer Parzellengrenze zusammen, ist der zonengemässe kleine Grenzabstand einzuhalten. Dieser kann durch eine privatrechtliche Vereinbarung weder aufgehoben noch reduziert werden. Abstände gegenüber dem Kulturland
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