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Art. 5 · Gestaltungspläne

BZO Bau- und Nutzungsordnung der Gemeinde Rothrist · S. 20 · Original-PDF

5. INNERE SIEDLUNGSENTWICKLUNG

§ 38 Optimale Baulandnutzung

1Das Bauland ist im Rahmen der baurechtlichen und ortsbaulichen Gegebenheiten optimal auszunützen. Die Baubewilligung kann verweigert werden, wenn ein Grundstück offensichtlich unzweckmässig ausgenützt wird und der Nachweis einer später möglichen zonengemässen Überbauung nicht erbracht werden kann.

§ 39 Ausnützungsbonus

1Für verglaste Sitzplätze, Balkone oder Wintergärten ausserhalb der Gebäudehülle und ohne heiztechnische Installationen wird ein Ausnützungsbonus im Umfang der effektiven Grundfläche gewährt, sofern diese maximal 15 m² pro Wohneinheit beträgt. Bei einer grösseren Grundfläche zählt der 15 m² übersteigende Anteil zur anrechenbaren Geschossfläche (aGF).

2Werden in den zweigeschossigen Wohnzonen (W2) auf einem Grundstück von weniger als 2'000 m² pro Wohneinheit durchschnittlich weniger als 330 m² anrechenbare Grundstücksfläche konsumiert, erhöht sich die zulässige Ausnützungsziffer um 15 %. Die qualitativen Anforderungen gemäss Arealüberbauung (§ 39 BauV) sind sinngemäss anzuwenden. Zur Beurteilung solcher Bauvorhaben kann der Gemeinderat zulasten des Gesuchstellers ein Fachgutachten einholen. Bau- und Nutzungsordnung der Gemeinde Rothrist

3Die Erleichterungen gemäss Abs. 2 sind mit den Erleichterungen gemäss § 40 Abs. 1 sowie mit jenen von § 35 BauV (Minergie) und § 39 BauV (Arealüberbauung) nicht kombinierbar.

§ 40 Innenentwicklung

1Innerhalb der Wohnzonen W2 und W3 sowie in den Wohn- und Arbeitszonen WA3 und WA4 kann zur Förderung einer qualitätsvollen, dichten Bauweise nach den folgenden Bedingungen und Grundmassen gebaut werden. Vorausgesetzt werden der Nachweis einer guten Gesamtwirkung von Bauten und Anlagen (hinsichtlich Städtebau, Architektur) sowie eine ansprechende Umgebungsgestaltung und eine rationelle Erschliessung. Die qualitativen Anforderungen gemäss Arealüberbauung (§ 39 Abs. 2 BauV) sind sinngemäss anzuwenden, wobei der haushälterische Umgang mit dem Boden im Vordergrund steht. Zur Beurteilung solcher Bauvorhaben kann der Gemeinderat zulasten des Gesuchstellers ein Fachgutachten einholen.

Zone min. erforderliche Anzahl Vollgeschosse Fassadenhöhe / Gesamthöhe (m) Ausnützungsziffer Grundstücksfläche (m2) (ohne Attika- / Dachgeschoss) Wohnzone W2

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.