← BZO Rothrist · Inhaltsverzeichnis
Art. 1 · Geltungsbereich
BZO Bau- und Nutzungsordnung der Gemeinde Rothrist · S. 2 · Original-PDF
1. GELTUNGSBEREICH UND ÜBERGEORDNETES RECHT
§ 1 Geltungsbereich
1Die Bau- und Nutzungsordnung (BNO) umfasst das kommunale Raumplanungs-, Umweltund Baurecht.
2Ihre Vorschriften finden Anwendung auf alle Bauten und Anlagen, deren Nutzung sowie den Schutz des Bodens.
3Die BNO gilt für das gesamte Gemeindegebiet.
§ 2 Übergeordnetes Recht
1Die einschlägigen Vorschriften des eidgenössischen und kantonalen Rechts sowie hierzu ergangene Entscheide bleiben vorbehalten.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.