Art. 62 · Dachgestaltung
BZO Bau- und Nutzungsordnung Oftringen · S. 42 · Original-PDF
Die Gestaltung der Dächer bedarf besonderer Sorgfalt und hat bei der Wahl der Dachform und des Bedachungsmaterials auf das Quartierbild Dachgestaltung Rücksicht zu nehmen. Übermässige Blendwirkungen durch unzweck mässig angeordnete Dachflächenfenster, Solaranlagen usw. sind zu vermeiden. Dachdurchbrüche und -aufbauten sind sorgfältig und farblich angepasst zu gestalten.
2Attikageschosse dürfen eine Höhe von max. 3.50 m aufweisen und sind mit einem flachen oder höchstens 10 Grad geneigten Dach zu ver sehen.
2Flachdächer von Hauptgebäuden sind, soweit nicht als Terrassen oder durch Energieerzeugungsanlagen genutzt oder eine Regenwassernut zung vorgesehen wird, gemäss SIA Norm 312 extensiv zu begrünen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.