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Art. 61 · Freiraumentwicklung

BZO Bau- und Nutzungsordnung Oftringen · S. 41 · Original-PDF

Der Gemeinderat beurteilt die Qualität der Freiräume nach folgenden Kriterien: Freiraumentwicklung

a.Aufenthaltsqualität für möglichst verschiedene Benutzergruppen

b.Strassenraum und Zugänglichkeit Fuss- und Radverkehr

c.Naturerfahrung und Landschaftserlebnis

d.Lebensräume für Flora und Fauna

e.positive Auswirkung auf das Stadtklima 38

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.