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Art. 42 · Optimale Baulandnutzung
BZO Bau- und Nutzungsordnung Oftringen · S. 33 · Original-PDF
i Das Bauland ist im Rahmen der baurechtlichen und ortsbaulichen Ge gebenheiten optimal auszunützen. Die Baubewilligung kann verweigert werden, wenn ein Grundstück offensichtlich unzweckmässig ausgenützt wird und der Nachweis einer später möglichen zonengemässen Über bauung nicht erbracht werden kann.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.