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Art. 29 · Empfindliche Lagen

BZO Bau- und Nutzungsordnung Oftringen · S. 26 · Original-PDF

Die überlagerten Zonen «empfindliche Lage» und «empfindliche Hang­ lage» bezwecken die massvolle Entwicklung an exponierten Lagen. Empfindliche Lagen

2Innerhalb der Zonen «empfindliche Lage» und «empfindliche Hangla­ ge» ist auf eine gute Einpassung in die landschaftliche, topografische und bauliche Umgebung besonders zu achten.

2Die baulichen Erleichterungen gemäss § 44 zur Innenentwicklung sind nicht anwendbar. * In den «empfindlichen Hanglagen»

–sind Arealüberbauungen nicht zulässig,

–sind Mehrfamilienhäuser (ab 4 Wohneinheiten) nicht zulässig,

–gilt eine maximale Gebäudelänge von 20 m.

5Der Gemeinderat kann entsprechende, auf die spezifische Situation bezogene Auflagen oder Leitbilder erlassen. Für den Ortskern Küngoldingen erarbeitet die Gemeinde unter Einbezug der Bevölkerung einen Entwicklungsrichtplan im Sinne eines behördenverbindlichen Konzepts. Der Entwicklungsrichtplan bezweckt eine sorgfältige Entwicklung unter Wahrung des Ortsbiides und eine gute Einpassung. Erzeigt die er­ wünschte räumliche Entwicklung auf und macht Aussagen zu Sachthe­ men wie Siedlung, Verkehr, Freiraumgestaltung usw. Er gilt als Grund­ lage zur Beurteilung von Bauvorhaben.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.