← BZO Oftringen · Inhaltsverzeichnis

Art. 1

BZO Bau- und Nutzungsordnung Oftringen · S. 8 · Original-PDF

1Die Bau- und Nutzungsordnung (BNO) umfasst das kommunale Raumplanungs-, Umwelt- und Baurecht. Geltungsbereich

2Ihre Vorschriften finden Anwendung auf alle Bauten und Anlagen, de­ ren Nutzung sowie den Schutz und die sparsame Verwendung des Bo­ dens.

2Die BNO gilt für das gesamte Gemeindegebiet. Der Bauzonenplan (1:2'500), der Kulturlandplan (1:5'000) und der Spe­ zialplan Hochwasserschutz (1:7'500) sind Bestandteile dieser BNO. Re­ produktionen dienen lediglich der Orientierung und sind nicht rechtsver­ bindlich. Die rechtswirksamen Planwerke können bei den Dienstleis­ tungsbetrieben der Gemeinde Oftringen eingesehen werden. ® Die in dieser BNO verwendeten Personenbezeichnungen beziehen sich auf beide Geschlechter.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.