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Art. 34 · Raummasse; Nebenräume in Mehrfamilienhäusern; Entsorgung

BZO Bau- und Nutzungsordnung Aarburg · S. 23 · Original-PDF

1Für Neubauten gelten nachstehende Anforderungen:

Raummasse Wohn-, Schlaf- und Arbeitsräume

Raumhöhe min. 2.30 m, bei Dachgeschossen auf min. 1/2 der Bodenfläche ab 1.50 m Raumhöhe

Raumgrössen Wohn- und Schlafräume Küchen Wohnräume in 1-Zi.-Wohnungen

min. 10 m2 min. 6 m2 min. 22 m2

Fensterfläche min. 1/10 der Bodenfläche ab 1.50 m Raumhöhe, wenigstens aber 0.80 m2. Die Fenster müssen ins Freie führen. Ausnahmsweise können einzelne Räume über einen Wintergarten oder eine verglaste Veranda belichtet und belüftet werden, sofern eine einwandfreie Belüftung gewährleistet ist. Nebenräume in Mehrfamilienhäusern

2Mehrfamilienhäuser haben über folgende, individuell nutzbaren Abstellräume zu verfügen: Pro Wohnung 4 m2 für Einzimmerwohnungen, für jedes zusätzliche Zimmer 1 m2. Für Velos, Kinderwagen und dergleichen sind genügend grosse, gut zugängliche und abschliessbare Abstellräume vorzusehen. Entsorgung

3Für die Entsorgung des Hauskehrichts sind in Mehrfamilienhäusern und Arealüberbauungen an geeigneter Stelle genügend dimensionierte Flächen für die getrennte Abfallentsorgung und Kompostierung zu schaffen. Bau- und Nutzungsordnung Aarburg (BNO) vom 15.05.2002 / Stand 30.03.2016 Seite 23

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.