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Art. 9 · Stadtgraben

BZO Bau- und Nutzungsordnung Rheinfelden · S. 17 · Original-PDF

Zweck

1Zweckbestimmung Die Zone Stadtgraben bezweckt die Freihaltung des ehemaligen Stadtgrabens und von Teilen der ehemaligen Schanzen. Nutzungen

2Zulässige Nutzungen a Ober- und unterirdische Parkplätze, b Kleinbauten und technische Einrichtungen, soweit sie für den Betrieb der Parkplätze betriebsnotwendig sind, c Spiel- und Sportanlagen. Gestaltung

3Freiraumgestaltung Das von den vorgenannten Nutzungen nicht beanspruchte Stadt­ grabengelände ist im Sinne der naturnahen Freiflächen der Natur­ schutzzone Freihaltung park- oder gartenähnlich zu gestalten.

4Parkplätze Oberirdische Parkplätze sind zur zonengemässen Einbindung mit standortsheimischen Bäumen zu bepflanzen. Bestand und Pflege dieser Bäume sind über einen Bepflanzungs­ plan zu gewährleisten, der Teil der Baubewilligung bildet.

5Geländeveränderungen Geländeveränderungen sind bis zu einer maximalen Höhe oder Tie­ fe von 0,80 m ab bestehendem Geländeverlauf zulässig.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.