Art. 85 · Balkone und Loggien
BZO Bau- und Nutzungsordnung Rheinfelden · S. 85 · Original-PDF
Balkone und Loggien
1Anlage Balkone und Loggien sind windgeschützt und zur Nachmittags sonne hin ausgerichtet anzulegen. Ausrichtung Mindestmasse
2Mindestmasse Balkone und Loggien müssen folgende Mindestflächen aufweisen: a Bei 3- und 4-Zimmerwohnungen:
4,5 m2. b Bei 5-Zimmer- und grösseren Wohnungen: 6.0 m2. c Die Mindesttiefe von Balkonen und Loggien hat 1.5 m zu betragen. Brüstungen
3Brüstungen Balkone und Loggien sind unfallsicher zu gestalten. Es gelten die entsprechenden Vorschriften des sia. BNO Rheinfelden 85 Teil 7 Verfahren und Vollzug Art. 85a* Vollzugsrichtlinien Vollzugsrichtlinien Zum Schutz und Unterhalt der Naturschutzzone Wald (Art. 34), Na turschutzobjekte (Art. 38 und 43), von Kleingehölzen im Kulturland (Art. 43) sowie von Kulturobjekten gemäss Art. 37 Abs.7 kann der Gemeiderat Richtlinien erlassen. Baubewilligungsverfahren
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.