← BZO Rheinfelden · Inhaltsverzeichnis

Art. 80 · Nachisolation von Gebäuden

BZO Bau- und Nutzungsordnung Rheinfelden · S. 82 · Original-PDF

Nachisolation von Gebäuden Aussenhüllen von bestehenden Gebäuden dürfen nachisoliert wer­ den, auch wenn deswegen die Vorschriften über die Grenz- und Gebäudeabstände sowie die Gebäudehöhe nicht mehr in vollem Masse eingehalten werden und die Ausnützungsziffer überschrit­ ten wird. Ausstattung

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.