Art. 54 · Gestaltungsplan G: Rehaklinik-West
BZO Bau- und Nutzungsordnung Rheinfelden · S. 61 · Original-PDF
Zielvorgaben Städtebau Bebauung
1Bebauung a Die Neubauten der Arbeitszone I sind auf eine Bauhöhe von drei Vollgeschossen zu beschränken. b Die Bebauung ist so anzuordnen, dass vom Belvedere längs der Salinenstrasse (Schutzobjekt NO 264) Durchblicke zum Flussraum hin offen bleiben. BNO Rheinfelden 61 Nutzung
2Nutzungseingrenzung a Innerhalb des Gestaltungsplanareals sind in Abweichung zur Grundnutzung der Arbeitszone I die in Art. 13 unter Absatz b ge nannten Einrichtungen (Kleingewerbe, Werkstätten, Tankstellen und Ateliers) nicht zulässig. b Praxen und Einrichtungen der Parahotellerie bilden ausdrücklich Teil des zulässigen Nutzungsgemenges. Erschliessung
3Erschliessung a Die Erschliessung des Areals für den motorisierten Verkehr hat ausschliesslich ab dem Flossländeweg zu erfolgen. b Das Belvedere darf durch keine Zufahrten beeinträchtigt werden. c Fussläufige Beziehungen durch das Belvedere und ab dem Haldenweg sind möglich.
4Parkierung Anlagen der Parkierung sind entweder unterirdisch anzuordnen oder als oberirdische zu bepflanzen. Zielvorgaben Natur Freiraum
5Freihaltung a Im Anstoss an die Salinenstrasse ist eine Grenzabstandslinie ein zuhalten, die sich geradlinig von einem Abstand von 24 m im Sü den auf 17 m im Osten verengt. b Die Freifläche dieses Abstandstreifens ist in Anlehnung an die Vorgaben der Naturschutzzone Freihaltung zu gestalten. Einrichtungen einer Fussgängerpromenade sind zulässig.
6Durchlässigkeit Das Gestaltungsplanareal wird im Süden von einem West-Ost ver laufenden Grünraum-Vernetzungskorridor (Rheinufer-Salinewäldli) überlagert. Die Durchlässigkeit dieses Korridors ist gemäss den Vor schriften der Naturschutzzone Durchlässigkeit zu gewährleisten.
7Naturobjekt Die Bepflanzung des Belvedere ist als geschütztes Naturobjekt (NO 264) zu erhalten. Abgehende Bäume sind zu ersetzen. BNO Rheinfelden 62
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.