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Art. 52 · Gestaltungsplan E: Kapuzinerberg

BZO Bau- und Nutzungsordnung Rheinfelden · S. 59 · Original-PDF

Zielvorgaben Städtebau Bebauung

1Bebauung a Die Neubauten der Arbeitszone I sind auf eine Bauhöhe von drei ollgeschossen zu beschränken. b Bei der Bebauung der Arbeitszone I ist auf eine wirkungsvolle Abschirmung des hinterliegenden Wohnquartiers bezüglich der Lärm­einflüsse von Süden zu achten. Nutzung

2Nutzung Innerhalb des Gestaltungsplanareals sind in Abweichung zur Grundnutzung der Arbeitszone I Abstellflächen für die Parkierung von Personenautos und Lastwagen von ausserhalb gelegenen Be­ trieben zulässig. Bautenschutz

3Villa Froneggweg 11 Bei der Bebauung des westlichen Gestaltungsplanareals ist auf die kommunal geschützte, direkt anstossende Villa am Froneggweg 11 (BSO 7.3) Rücksicht zu nehmen. Erschliessung

4Parkierung a Der bestehende Parkplatz im Westen des Areals, übergreifend in der Arbeitszone I und in der Wohnzone A gelegen, kann bei Wah­ rung seiner Gestaltung (Bepflanzung, Sichtdämme) verbleiben. b Neue Parkplätze der Arbeitszone I sind innerhalb des zugehörigen Zonenbereichs, allenfalls im Verbund mit Abstellplätzen der An­ wohner der Wohnzone A anzulegen. BNO Rheinfelden 59 Zielvorgaben Natur Durchlässigkeit

5Durchlässigkeit Das Gestaltungsplanareal wird im Osten von einem Nord-Süd (Rheinufer-Kapuzinerberg) und einem zwischen der Arbeits- wie der Wohnzone verlaufenden Grünraum-Vernetzungskorridor über­ lagert. Die Durchlässigkeit dieser Korridore ist gemäss den Vor­ schriften der Naturschutzzone Durchlässigkeit zu gewährleisten. Naturschutz

6Einzelbäume Im Rahmen der Bebauungs- und Freiraumplanung des Gestaltungsplans ist die Pflanzung mehrerer grosskroniger Bäume zu sichern.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.