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Art. 5 · Strukturplanung

BZO Bau- und Nutzungsordnung Rheinfelden · S. 9 · Original-PDF

1Kennzeichnung Die Strukturplanung beinhaltet ein auf die Grundordnung des Bauzonenplans abgestütztes Richtplanverfahren.

2Zuständigkeit Die Strukturplanung obliegt dem Gemeinderat.

3Verfahren Der Gemeinderat arbeitet mit den Grundeigentümern zusammen und führt eine Mitwirkung durch. Verfahren

4Planungskosten Der Gemeinderat legt einen Kostenschlüssel fest.

5Einzugsbereich Die Strukturplanung umfasst verbindlich den im Bauzonenplan angemerkten Stadtbereich. Der konzeptionelle Einbezug angrenzender Areale zur ergänzen­ den Klärung städtebaulicher Zusammenhänge ist möglich. Verortung

6Ausscheidung Der Nutzungsplan Siedlung scheidet als Strukturplanbereich den Entwicklungsschwerpunkt Bahnhof aus. BNO Rheinfelden 9 Wirkung

7Zweck Die Strukturplanung bezweckt: a Die behördenverbindliche Konkretisierung der baulichen wie räumlichen Entwicklung im beplanten Stadtbereich. b Die Koordination der planerischen Schnittstellen der im einbezo­ genen Stadtbereich verpflichtend zu erstellenden Gestaltungs­ pläne. c Die Überprüfung, Abstimmung und Präzisierung der für die ein­ bezogenen Gestaltungsplanareale formulierten Zielvorgaben.

8Vorausleistung Innerhalb des eingegrenzten Stadtbereichs bildet der Strukturplan die zwingende Vorausleistung der verpflichtend zu erstellenden Gestaltungspläne.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.