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Art. 42 · Kleingehölze im Baugebiet

BZO Bau- und Nutzungsordnung Rheinfelden · S. 51 · Original-PDF

Bestand

1Kennzeichnung Die Kleingehölze im Baugebiet umfassen Einzelbäume, Baumgrup­ pen, Baumstreifen, Alleen und Hecken, denen ein hoher Selten­ heitswert oder ein hoher Zeugniswert aus der Sicht zeittypischer Aussenraumgestaltungen zukommen oder die das Orts- und Quar­ tiersbild massgeblich prägen.

2Ausscheidung Als Kleingehölze sind im Nutzungsplan Siedlung verzeichnet: Kleingehölze NO 18 Baumreihe Baslerstrasse NO 39 Baumgruppe Altersheim Kloos NO 43-47 Einzelbäume und Baumgruppen

Habich-Dietschy-Strasse NO 65 Baumallee Alleeweg NO 79 Gartengehölze Höflingen NO 114 Einzelbaum Alleeweg 13 NO 115 Gartengehölze Alleeweg 11 NO 136 Einzelbaum Kunzental NO 150 Einzelbaum Bahnhofstrasse NO 154, 156, 157 Baumgruppen Schützenparkplatz-Bahn-

hofstrasse NO 158 Baumgruppe Schützegrabe NO 170 Baumgruppe Biergarten Hotel Schützen NO 176, 177 Baumgruppen Böschungsbepflanzung

Magdenerbach NO 198 Baumstreifen Parkstrasse Süd NO 199 Baumgruppen Böschungsbepflanzung Kohlplatz NO 200 Baumstreifen Parkstrasse Nord NO 220 Baumallee Alte Saline NO 233 Parkgehölze Kindergarten Flosslände NO 242, 243 Einzelbaum und Baumgruppe Eselsweide

Storchennestturm NO 246 Hochhecke Böschungsfuss Stadtmauer NO 281 Parkgehölze, Magerwiese und Bruchsteinmauer

Schützegrabe NO 285 Gartengehölze Fuchsloch NO 295 Einzelbaum Birkenweg 3 NO 300 Einzelbaum Salinenstrasse 69 BNO Rheinfelden 51 Naturobjekte innerhalb der Areale verpflichteter Gestaltungsplä­ ne werden im Rahmen der Zielvorgaben zu den Gestaltungsplänen ausgewiesen. Beseitigung

3Anstoss Die Beseitigung von Kleingehölzen kann vom Gemeinderat aus­ nahmsweise bewilligt werden, sofern über­wiegende öffentliche oder private Interessen dies erfordern.

4Voraussetzung Voraussetzung für die Erteilung einer Bewilligung zur Beseitigung ist ein gleichwertiger Ersatz im gleichen Gebiet. Förderung

5Förderungsbeiträge Die Gemeinde fördert unter anderem mit Beiträgen den Ersatz von na­türlich abgehenden Einzelbäumen. Art. 43* Kleingehölze im Kulturland Bestand

1Kennzeichnung Die Kleingehölze im Kulturland umfassen Einzelbäume, Baumgrup­ pen, Hecken und Feldgehölze die nicht als Wald ausgewiesen sind und die auch nicht zu Wald werden sollen.

2Ausscheidung Als Kleingehölze sind im Nutzungsplan Kulturland verzeichnet: Kleingehölze NG010 Einzelbaum Langi Rütene NG012 Einzelbaum Pfärrich NG013 Hecke Augasse NG014 Baumgruppe Riburg NG005 Hecken und Feldgehölze Kunzental NG009 Hecke Langi Rütene Schutzziele

3Allgemeine Schutzziele Die im Nutzungsplan Kulturland bezeichneten Kleingehölze im Kul­ turland sind geschützt, dürfen nicht beseitigt werden und sind fachgerecht zu unterhalten. * Art. 44-Art. 47 im Rahmen der Totalrevision Nutzungsplanung Kultur­ land ausser Kraft gesetzt, am 10. Dezember 2008 beschlossen, genehmigt am 6. Mai 2009 BNO Rheinfelden 52 Unterhalt

4Pflege Hecken und Feldgehölze sind regelmässig einer schonenden, fach­ kundigen Pflege zu unterziehen. Diese ist auf den angestrebten Charakter des Gehölzes abzustimmen.

5Spezifische Pflegeziele Bei der Pflege von Hecken und Feldgehölzen sind folgende Grund­ sätze zu beachten: a Gewährleistung der Nachhaltigkeit: Ein Gehölz soll nie auf seiner ganzen Länge gleichzeitig, sondern nur in Abschnitten von max. einem Drittel ausgeholzt werden. b Erhaltung der Vielfalt: Die Gehölze sind selektiv zu pflegen, die schnellwachsenden Arten sind stärker zurückzuschneiden als die langsamer wachsenden. c Förderung der Schichtung: Bei allen Gehölzen sind eine niedere Strauchschicht und eine Kraut­ schicht zu fördern. Bei Hochhecken ist zusätzlich höheres Busch­ werk, in Baumhecken sind zusätzlich einzelne Bäume zu begünsti­ gen.

6Anstoss Die Beseitigung von Kleingehölzen kann vom Gemeinderat aus­ nahmsweise bewilligt werden, sofern überwiegende öffentliche oder private Interessen dies erfordern.

7Voraussetzung Voraussetzung für die Erteilung einer Bewilligung zur Beseitigung ist ein gleichwertiger Ersatz im gleichen Gebiet. BNO Rheinfelden 53 Teil 5 Zielvorgaben Gestaltungspläne

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.