Art. 35 · Schutzbepflanzung
BZO Bau- und Nutzungsordnung Rheinfelden · S. 45 · Original-PDF
1Zweck Die Schutzpflanzung bezweckt die gestalterische Aufwertung des Siedlungsrandes und die Vernetzung von Lebensräumen. Zielsetzung
2Standort Die Schutzbepflanzung ist gemäss der Einzeichnung im Nutzungs plan Kulturland anzulegen. Umsetzung
3Gestaltung Die Schutzbepflanzung ist mit standortheimischen Arten anzule gen, als Baumreihen mit extensiver Unternutzung oder als durchge hende Grünstreifen, bepflanzt mit Bäumen und Sträuchern.
4Dimensionierung
Für die Schutzbepflanzung gilt eine Mindestbreite von 10 m.
5Verantwortung
Erstellung, Erhalt und Pflege der Bepflanzung gehen zulasten der Grundeigentümer des angrenzenden Baugebietes. Die Schutzpflan zung ist spätestens mit der baulichen Nutzung der hinterliegenden Bauzone anzulegen. BNO Rheinfelden 45 Teil 4 Vorschriften Schutzobjekte
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.