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Art. 572 · Lärmschutz

BZO Bau- und Nutzungsordnung Moehlin · S. 44 · Original-PDF

1Beleuchtungen im Freien sind grundsätzlich von oben nach unten auszuLichtemissionen richten.

2Exzessive Beleuchtungsanlagen wie Skybeamer und Objektstrahlungen sind nicht zulässig. Beleuchtungen direkt in den Naturraum sind zu vermeiden.

3Aussenbeleuchtungen, die nicht der öffentlichen Sicherheit dienen sowie nach aussen wirkende Innenbeleuchtungen sind sparsam und gezielt einzusetzen. Grundsätzlich sind diese von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr auszuschalten.

1Aufgehoben gemäss Teiländerung Nutzungsplanung 2020, Genehmigung RR 13.12.2023

2Fassung gemäss Teiländerung Nutzungsplanung 2020, Genehmigung RR 13.12.2023 BNO Gemeinde Möhlin 43 7. Vollzug und Verfahren 7.1 Zuständigkeit

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.