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Art. 26 · Speziallandwirtschaftszone Gärtnerei

BZO Bau- und Nutzungsordnung Moehlin · S. 24 · Original-PDF

1Die Speziallandwirtschaftszone Gärtnerei ist für Bauten und Anlagen beSpeziallandwirtschaftszone Gärtnerei stimmt, die der bodenabhängigen und bodenunabhängigen Produktion, der Aufbereitung, der Lagerung oder dem Verkauf landwirtschaftlicher oder gartenbaulicher Produkte im Sinne von Art. 34 Abs. 2 RPV dienen.

2In der Spezialzone Gärtnerei sind Bauten für den Wohnbedarf im Sinne von Art. 34 Abs. 3 RPV zulässig.

3Für Gebäude gilt eine max. traufseitige Fassadenhöhe von 7 m und ein Grenzabstand von 4 m.1

1Fassung gemäss Teiländerung Nutzungsplanung 2020, Genehmigung RR 13.12.2023 BNO Gemeinde Möhlin 23

4Die Umgebung ist sorgfältig zu gestalten und zu bepflanzen, so dass eine gute Eingliederung in das Orts- und Landschaftsbild entsteht. Die Versiegelung von Aussenflächen ist auf ein Minimum zu beschränken. Parkflächen, Wege und Plätze sind nach Möglichkeit wasserdurchlässig zu gestalten.

5Es gilt die Lärmempfindlichkeitsstufe III.

3.3 Schutzzonen

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.