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Art. 66 · Zuständigkeit
BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 36 · Original-PDF
1Der Gemeinderat kann Kommissionen mit beratender Funktion bestellen. Er kann für die Prüfung von Gesuchen und für Vollzugskontrollen externe Fachleute sowie regionale Stellen beiziehen.
2Der Gemeinderat regelt die Einzelheiten in einem Reglement. 7.2 Gebühren
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.