← BZO Muri (AG) · Inhaltsverzeichnis

Art. 21 · Naturschutzzonen

BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 13 · Original-PDF

1Die Naturschutzzonen dienen der Erhaltung und Entwicklung von Lebensräumen schutzwürdiger Pflanzen und Tiere. BNO Muri vom 21. Juni 2018 11

2Soweit nachstehend nichts anderes festgelegt wird, sind Bauten, Anlagen, dem Schutzziel zuwiderlaufende Terrainveränderungen (Abgrabungen, Aufschüttungen, Ablagerungen), Bewässerung, Entwässerung, Umbruch, Verwendung von Pflanzenschutz- und Unkrautvertilgungsmitteln, Mulchen, Aufforstung nicht gestattet. Wo ein Schnitt erfolgt, ist das Schnittgut nach der Mahd abzuräumen.

3In den Naturschutzzonen ist alles zu unterlassen, was die Pflanzenund Tierwelt beeinträchtigen kann.

4Bauten, Anlagen und andere Massnahmen zur Erhaltung und Förderung der Naturwerte und zur Optimierung der Schutzziele können bewilligt werden.

5Vorbehalten bleiben Vereinbarungen zwischen den Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern bzw. Bewirtschafterinnen und Bewirtschaftern und der Gemeinde bzw. dem Kanton.

6Folgende Naturschutzzonen werden ausgeschieden: Zone Schutzziel Bewirtschaftung und Unterhalt, Nutzungseinschränkungen Naturschutzzone Erlenmoos Arten- und strukturenreicher Lebensraum, Feuchtstandort Differenzierte Pflege der Feuchtwiesen, Gehölze und Gewässerflächen. Die extensive Beweidung ist gestattet. Die fischereirechtliche Nutzung beschränkt sich auf die zwei nördlichen Weiher. Sie darf nur extensiv erfolgen. Das Baden und Befahren mit Schwimmkörpern aller Art ist auf den Wasserflächen untersagt. Die zentralen Bereiche dürfen nur für Unterhaltsarbeiten betreten werden. Naturschutzzone Schuenägeli Arten- und strukturenreicher Lebensraum Differenzierte Pflege der Wiesen und Gehölze. Keine Düngung und Beweidung, bei fehlendem Bewirtschaftungsvertrag erster Schnitt ab 15. Juni. Waldwiese Eggerweiher Artenreiche Wiese, extensive Streuwiese, Hochstauden- und Schilfbestand Differenzierte Pflege der Wiesen und Hochstaudenfluren. Keine Düngung. Bei fehlendem Bewirtschaftungsvertrag erster Schnitt ab 15. Juni. Eine schonende Beweidung im Herbst ist, ausserhalb der Gewässer- und Hochstaudenflächen, zugelassen. Magerwiese Artenreiche Heuwiese Heuwiese, keine Düngung, bei fehlendem Bewirtschaftungsvertrag erster Schnitt ab 15. Juni. Eine schonende Beweidung ist zugelassen. Fromentalwiese Artenreiche Wiese Heuwiese, bei fehlendem Bewirtschaftungsvertrag erster Schnitt ab 15. Juni. Periodische Mistgaben sowie eine schonende Herbstweide sind gestattet. Für das Reservoir betriebsnotwendige Erweiterungen der bestehenden Bauten und Anlagen sind gestattet. Feuchtstandorte Laichgebiet, Brutbiotop Kein Schwimmen, Befahren, Einfangen und Aussetzen von Tieren. BNO Muri vom 21. Juni 2018 12 3.4 Überlagerte Schutzzonen

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.