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Art. 13 · Wohn- und Gewerbezone

BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 10 · Original-PDF

WG3

1Die Wohn- und Gewerbezone WG3 ist für Wohnen sowie für mässig störendes Gewerbe, Dienstleistungen und Landwirtschaft bestimmt. Verkaufsgeschäfte bis 500 m2 Nettoladenfläche pro Gebäude sind zulässig.

2Der Neubau von freistehenden Einfamilienhäusern ist nur in Baulücken oder auf Restgrundstücken zulässig, wenn keine andere zonengemässe Bebauung realisiert werden kann. Spezialbestimmung Luzernerstrasse

3Im gelb umrandeten Bereich der WG3 hat die Überbauung vor allem entlang der Luzernerstrasse nach einem ortsbaulich klaren Konzept zu erfolgen, indem der Strassenraum mit ortsbaulich und architektonisch gut gestalteten Bauten gefasst wird. Im Erdgeschoss ist ein angemessener Anteil zur Strasse hin mit publikumsorientierten Nutzungen vorzusehen. Ostseitig der Luzernerstrasse sind die Vorplätze so zu planen, dass eine durchgehende Baumreihe gepflanzt werden kann.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.