← BZO Seon · Inhaltsverzeichnis
Art. 68 · Gebühren
BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 31 · Original-PDF
1Die Gebühren und die Übernahme der weiteren Verfahrenskosten (Auslagen für externe Fachleute und regionale Stellen, Expertisen usw.) richten sich nach dem Gebührenreglement der Gemeinde.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.