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Art. 53 · Raummasse, Fenstergrösse, Nebenräume

BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 27 · Original-PDF

1Für Neubauten gelten folgende Masse:

a)Wohn-, Schlaf- und Arbeitsräume:

Lichte Höhe in Vollgeschossen mind. 2.4 m

Lichte Höhe in Dachgeschossen mind. 2.4 m

auf mind. 5 m2 Fläche

Fensterfläche

mind. 1/10 der Bodenfläche

(Die Fenster müssen direkt ins Freie führen.)

Die Lüftungsfläche von Dachfenster kann max. auf 1/15 der anrechenbaren Bodenfläche

reduziert werden. 26 Gemeinde Seon

Bau- und Nutzungsordnung

b)Nebenräume in Mehrfamilienhäusern:

Abstellraum pro Wohnung mind. 4 m2

(im Estrich oder auf dem gleichen Geschoss wie die Wohnung)

Keller für eine 1-Zimmer-Wohnung: mind. 4 m2

für jedes weitere Zimmer zusätzlich 1 m2

2Die Wohnungen haben ausreichende und gut benutzbare Garten-, Terrassen- oder Balkonflächen aufzuweisen. Davon ausgenommen sind Klein- und Dachwohnungen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.