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Art. 38 · Grenzabstand für Erdregister
BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 24 · Original-PDF
1Erdregister für Wärmepumpen müssen einen Grenzabstand von 2 m einhalten.
2Dieser Grenzabstand kann mit Zustimmung der betroffenen Nachbarn reduziert oder aufgehoben werden.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.