Art. 5 · GP „Bahnhofareal"
BZO Bau- und Nutzungsordnung gemäss § 15 BauG · S. 3 · Original-PDF
1Für das Sondernutzungsplanpflicht-Gebiet „Bahnhofareal" ist ein Gestaltungsplan zu erarbeiten. Für den Gestaltungsplan „Bahnhofareal" gelten, unter Einhaltung der Planungsgrundsätze gemäss § 3 BNO, folgende Planungsziele: die ortsbauliche Aufwertung des Bahnhofareals und die Schaffung überdurchschnittlich gut gestalteter öffentlich nutzbarer Räume mit hoher Aufenthaltsqualität; die Gewährleistung der Bahnhofsfunktion, mittels Sicherstellung, der entsprechenden öffentlichen Flächen; 2 Bau- und Nutzungsordnung Gemeinde Rupperswil
–die Umwandlung in ein dichtes, lebendiges Gebiet mit hoher Siedlungs- und Freiraumqualität; - die Schaffung von publikumsbezogenen Nutzungen im Erdgeschoss an exponierten, geeigneten Lagen; - die Ermöglichung einer aufeinander abgestimmten, gemischten Nutzung, einschliesslich Wohn-, Dienstleistungs- und Gewerbenutzungen;
–die Ermöglichung einer attraktiven Verkaufsnutzung an geeigneter Lage;
–Sicherstellung Lärmschutz durch geeignete Massnahmen;
–die Gewährleistung des verminderten Störfallrisikos durch treffen geeigneter Massnahmen und rechtzeitiger Integration der Fachstellen und Inhaberin der Bahn in die Planung;
–eine verkehrlich vorzügliche Gesamtlösung und eine gemeinsame, flächensparende Erschliessung;
–die Abstimmung auf die Ziele der Sondernutzungsplanungen der angrenzenden Gebiete;
–eine unterirdische Parkierung, ausgenommen für die öffentliche Vorfahrt mit Haltebereich für Taxis, Kiss+Ride und einzelne Kurzzeitparkplätze.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.