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Art. 32bis · Gewässerabstand

BZO Bau- und Nutzungsordnung gemäss § 15 BauG · S. 22 · Original-PDF

Bach ein gedolt Bei eingedolten Bächen beträgt der Mindestabstand für Bauten und Anlagen 6 m und wird ab Innenkante der Bachleitung gemessen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.