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Art. 31 · Ersatzaufforstungs-

BZO Bau- und Nutzungsordnung gemäss § 15 BauG · S. 21 · Original-PDF

1Die im Kulturlandplan bezeichneten Ersatzaufforszone tungsflächen dienen als überlagemde Nutzungszone für Ersatzaufforstungen und als Abtauschflächen für Rodungen. Im Übrigen gelten die Vorschriften der Landwirtschaftszone.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.