Art. 3 · Siedlungs-
BZO Bau- und Nutzungsordnung gemäss § 15 BauG · S. 2 · Original-PDF
1Das Ziel der Siedlungsentwicklung der Gemeinde ist entwicklung ein harmonisches, massvolles und kontinuierliches Wachstum.
2Der Siedlungsausbau und die verträgliche Siedlungsverdichtung haben in den nachgeordneten Planungs- und Bewilligungsverfahren besonders Rechnung zu tragen hinsichtlich: - der qualitätsvollen Quartierstrukturen, namentlich in der Dorfkernzone unter Beibehalt des dörflichen Charakters; - der Aufwertung von Aussenräumen und von qualitativ hochwertigen Aufenthaltsflächen; der Abstimmung unterschiedlicher Nutzungen in Bau- und Nutzungsordnung Gemeinde Rupperswil Mischzonen.
3Überbauungen sind sorgfältig zu gestalten und zu strukturieren.
4Die Strassenräume sind attraktiv, quartierverträglich und vielfältig nutzbar zu gestalten.
5Eine ausreichende Verkehrsqualität ist zu schaffen bzw. zu erhalten. Die Verkehrssicherheit ist nach Möglichkeit zu erhöhen.
6Verdichtetes Bauen an Standorten mit gutem öffentlichem Verkehrsanschluss, namentlich in den Zentrumszonen Z1 und Z2, ist zu fördern. 2.2 Sondernutzungsplanungspflicht
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.