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Art. 12 · Für das Sondernutzungsplanpflicht-Gebiet „ehemalige ARA" ist ein …

BZO Bau- und Nutzungsordnung gemäss § 15 BauG · S. 7 · Original-PDF

Für das Sondernutzungsplanpflicht-Gebiet „ehemalige ARA" ist ein Erschliessungsplan zu erarbeiten. Für den Erschliessungsplan „ehemalige ARA gelten, unter Einhaltung der Planungsgrundsätze gemäss § 3 BNO, folgende Planungsziele: - die gemeinsame, flächensparende Erschliessung; - die Sicherstellung einer optimalen Bebauung am Waldrand; - Die Sicherstellung des direkten, öffentlichen Zugangs von der Industriestrasse zur Aare. EP „ehemalige ARA"

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.