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Art. 10 · Für das Sondernutzungsplanpflicht-Gebiet „Teilstock" ist ein Erschliessungsplan …

BZO Bau- und Nutzungsordnung gemäss § 15 BauG · S. 6 · Original-PDF

1 Für das Sondernutzungsplanpflicht-Gebiet „Teilstock" ist ein Erschliessungsplan zu erarbeiten. Für den Erschliessungsplan „Teilstock" gelten, unter Einhaltung der Planungsgrundsätze gemäss § 3 BNO, folgende Planungsziele: - die gemeinsame, flächensparende Erschliessung; - die optimale haushälterische Nutzung des ganzen Gebietes; 5 Bau- und Nutzungsordnung Gemeinde Rupperswil EP „Teilstock" - die grossmehrheitlich unterirdische Parkierung.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.