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Art. 1

BZO Bau- und Nutzungsordnung gemäss § 15 BauG · S. 2 · Original-PDF

1Die Bau- und Nutzungsordnung (BNO) beinhaltet Inhalt, Geltungsbereich das kommunale Raumplanungs-, Umweltschutz- und Baurecht.

2Ihre Vorschriften finden Anwendung auf alle Bauten und Anlagen, deren Nutzung sowie den Schutz des Bodens.

3Die BNO gilt für das gesamte Gemeindegebiet. 1.2 Übergeordnetes Recht

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.