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Art. 72 · Aufwertung Ortseingänge
BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 42 · Original-PDF
1In den im Kulturlandplan eingetragenen Bereichen für Massnahmen zur Aufwertung der Ortseingänge wird auf Kosten der Gemeinde mittels Bewirtschaftungsvereinbarungen mit den Grundeigentümern entlang der Strasse die Pflanzung von Baumalleen, Baumreihen oder Einzelbäumen angestrebt. Die Pflege sowie Bewirtschaftungseinschränkungen oder Mindererträge werden entschädigt. Aufwertung Ortseingänge
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.