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Art. 54 · Energieeffizienz

BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 34 · Original-PDF

1Steht Fernwärme aus erneuerbarer Energie oder aus Abwärme zur Verfügung, ist ein Anschluss namentlich unter den Gesichtspunkten der technischen Machbarkeit und des längerfristigen Verhältnisses zwischen Aufwand und Ertrag zu prüfen. Energieeffizienz

2In den Gebieten mit Gestaltungsplanpflicht muss im Minimum die gleiche Energieeffizienz erreicht werden wie bei Arealüberbauungen (vgl. § 39 Abs. 2 e BauV). BNO Möriken-Wildegg

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5.4 Wohnhygiene

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.