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Art. 54 · Energieeffizienz
BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 34 · Original-PDF
1Steht Fernwärme aus erneuerbarer Energie oder aus Abwärme zur Verfügung, ist ein Anschluss namentlich unter den Gesichtspunkten der technischen Machbarkeit und des längerfristigen Verhältnisses zwischen Aufwand und Ertrag zu prüfen. Energieeffizienz
2In den Gebieten mit Gestaltungsplanpflicht muss im Minimum die gleiche Energieeffizienz erreicht werden wie bei Arealüberbauungen (vgl. § 39 Abs. 2 e BauV). BNO Möriken-Wildegg
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5.4 Wohnhygiene
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.